Beschreibung
Die Gaukirche St. Ulrich in Paderborn ist ein um 1170/80 errichtetes römisch-katholisches Kirchengebäude im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Wesentlichen handelt es sich um einen romanischen Bau, der im Laufe seiner Geschichte um bedeutende Elemente aus der Barockzeit ergänzt wurde. Innerhalb des Altarraums befindet sich jedoch auch ein Zeugnis des Antisemitismus um 1900: Ein Relief stellt jüdisch markierte Personen mit stereotypen und abwertenden Gesichtszügen dar und trägt damit antisemitische Bildvorstellungen in den sakralen Raum.
Der Altarraum der Gaukirche hat im Laufe der Jahrhunderte zahlreiche Umgestaltungen erfahren. Die beiden heute am östlichen Abschluss der Chorwand angebrachten Reliefs gehörten ursprünglich zu einem neuromanischen Hochaltar, den der Wiedenbrücker Bildhauer Mormann im Jahr 1903 geschaffen hatte. Zwischenzeitlich befanden sich die Reliefs an der Außenwand der Sakristei. Im Zuge der Renovierung der Gaukirche im Jahr 2018 erhielten sie ihren heutigen Platz am Abschluss der Chorwand.

Das von Westen nach Osten betrachtet rechte Relief zeigt, wie es in der Broschüre „Die Gaukirche St. Ulrich in Paderborn – Ein Rundgang“ heißt, „den lehrenden Jesus, der umgeben ist von unterschiedlichen Menschen“1. Dieses Relief ist Teil eines Ensembles, dessen problematische Bildsprache sich erst bei genauerer Betrachtung erschließt. Während die Menschen, denen sich der lehrende Jesus zuwendet, mit weichen, europäisierten und klassizistisch-schönen Gesichtszügen dargestellt sind, erscheinen zwei hinter Jesus befindliche und durch ihre Kopfbedeckungen als jüdisch markierte Figuren mit übertriebenen Nasen und wulstigen Augen.
Solche Merkmale waren keine zufälligen Abweichungen vom Schönheitsideal. Sie gehörten zu einem Bildrepertoire, mit dem Jüdinnen und Juden als fremd, minderwertig und moralisch fragwürdig charakterisiert wurden. Körperliche Merkmale wurden dabei mit vermeintlichen Charaktereigenschaften verknüpft – etwa Hinterlist, Habgier oder Grausamkeit sowie einer angeblich natürlichen Neigung zu Betrug und Manipulation.

Das Relief entstand 1903, also in einer Zeit, in der antisemitische Vorstellungen im katholischen Milieu des Deutschen Kaiserreichs tief sozialisiert und vielfach moralisch kaum hinterfragt waren. Aus diesem Umfeld ging auch die Wiedenbrücker Schule hervor. Die zeitgenössischen Ausdrucksformen des Antisemitismus beschränkten sich dabei nicht auf politische Schriften oder öffentliche Hetze. Sie fanden Eingang in Kunst, Alltag und religiöse Bildwelten.
Indem der Urheber des Reliefs die als jüdisch markierten Figuren mit den damals aktuellen, pseudowissenschaftlich und rassifizierend begründeten Merkmalen versah, übertrug er diese Vorstellungen in den sakralen Raum. Das ist mehr als ein bloßes Spiegelbild seiner Zeit. Die Herstellung solcher Darstellungen trug dazu bei, bestehende visuelle Vorurteile weiterzugeben und zu reproduzieren. Es greift deshalb zu kurz, einen Urheber erst dann für eine antisemitische Darstellung verantwortlich zu machen, wenn von ihm schriftliche oder mündliche Hassbekundungen überliefert sind. Eine bildliche Äußerung steht einer verbalen Äußerung in ihrer Wirkung nicht nach. Auch ein Bild kann Menschen abwerten, ausgrenzen und stereotype Vorstellungen verbreiten.
Das Relief in der Gaukirche ist insofern kein rein passives Produkt seiner Zeit. Die antisemitischen Klischees sind nicht lediglich „irgendwie“ in das Werk gelangt, sondern wurden bildnerisch umgesetzt und dauerhaft in Stein festgehalten. Gerade die vermeintliche Selbstverständlichkeit solcher Darstellungen macht ihre historische Bedeutung aus. Dass rassistische und antisemitische Codes um 1900 gesellschaftlich verbreitet waren, kann dabei keine Entschuldigung sein. Es macht vielmehr sichtbar, wie bereitwillig Urheber solcher Darstellungen bestehende Vorstellungen reproduzierten und damit die Erwartungen ihres Publikums bedienten. Wo das Ressentiment zur Normalität wird, können diejenigen, die dieses in Bilder übersetzen und verbreiten, dazu beitragen, diese Normalität zu verfestigen.
Bei der Sichtung des Reliefs fanden wir vor Ort keine Maßnahmen zur Kontextualisierung der Darstellung vor. Für Besucherinnen und Besucher bleibt damit unsichtbar, welche antisemitischen Bildtraditionen sich in dem Werk eingeschrieben haben. Gerade im sakralen Raum ist eine solche Einordnung wichtig und das Relief sollte nicht unkommentiert bleiben. Eine Kontextualisierung könnte erläutern, wann und in welchem gesellschaftlichen Umfeld das Werk entstand, welche antisemitischen Bildcodes verwendet werden und welche Funktion solche Darstellungen hatten. Gleichzeitig gäbe sie der Pfarrgemeinde wie auch dem Land Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, sich ausdrücklich von der antisemitischen Bildsprache des Reliefs zu distanzieren und deutlich zu machen, dass solche Darstellungen heute nicht unwidersprochen bleiben. Das Relief könnte so nicht nur als historisches Zeugnis sichtbar bleiben, sondern zugleich zum Ausgangspunkt einer kritischen Auseinandersetzung mit der Geschichte des Antisemitismus und seiner visuellen Verbreitung werden.
Fußnoten
1 Zitat: Vieler, Gerd (2025): Die Gaukirche St. Ulrich in Paderborn – Ein kleiner Kirchenrundgang, 4. Auflage, Paderborn, Seite 37



