13. Jahrhundert
4961 – 5061

1215 n. Chr. / 4976
    • Das vierte Laterankonzil, bei dem Verantwortliche der Christlichen Kirche in Rom gemeinsam über umstrittene religiöse Fragen beraten und entscheiden, verschärft diese antijüdischen Entwicklungen
    • Es wird der Vorwurf des Wuchers verteidigt, die Kennzeichnung von Jüdinnen:Juden und der Ausschluss von Ämtern beschlossen sowie das Verbot erlassen, nach einer Taufe zum jüdischen Glauben zurückzukehren
    • Ziel war eine Trennung von christlicher und jüdischer Bevölkerung

1224 n. Chr. / 4985
    • In verschiedenen kaiserlichen Urkunden werden die Rechte von Jüdinnen:Juden, die ihnen 1090 und 1103 zugesichert worden sind, bestätigt
    • Der Sachsenspiegel, ein historisch wichtiger Rechtstext, verurteilt antijüdische Gewalt und setzt Enthauptung als Strafe fest; allerdings nur, wenn die angegriffenen Jüdinnen:Juden unbewaffnet waren
    • Der verbriefte Schutz von Jüdinnen:Juden bedingte aber, dass sie keine Waffen tragen durften. Damit wurde ihr soziales Prestige weiter abgesenkt, da nur der waffenfähige Mann von der Rechtsordnung voll anerkannt wurde

1235 n. Chr. / 4996
    • Am 28. Dezember kommt es zu einem Pogrom in Fulda, bei dem 32 der dort ansässigen Jüdinnen:Juden ermordet werden
    • Anlass war der, auf die verbreitete Ritualmordlüge zurückzuführende Beschuldigen zweier Juden, die fünf Kinder eines Müllers ermordet und ihr Blut abgefüllt zu haben

1240 n. Chr. / 5001
    • In Frankreich setzt Ludwig der Heilige erstmal die antijüdischen Vorgaben des vierten Laterankonzilsvon 1215 um. Jüdinnen:Juden müssen einen gelben Ring als Erkennungszeichen tragen, unterliegen Versammlungsbeschränkungen und Berufsverboten

1287 n. Chr. / 5048
    • Nach dem ungeklärte Tod eines Jugendlichen mit Bezug auf die Ritualmordlüge im rheinischen Bacharach wird die jüdische Gemeinde des Ortes zerstört, die Jüdinnen:Juden der Stadt werden ermordet oder vertrieben
    • Die antijüdische Gewaltwelle greift auf Städte im Mosel, Niederrhein- und Niederrheingebiet über

1290 n. Chr. / 5051
    • In Paris erfolgt die erste Hostienschändungsprozess
    • Der „Hostienfrevel“ wirft Jüdinnen:Juden vor, sich geweihte, das beim letzten Abendmal verwendete Brot symbolisierende Hostien zu beschaffen und zu zerstören, um die Kreuzigung Jesu zu wiederholen
    • Wie die „Ritualmordlüge“ und der „Gottesmordvorwurf“ behauptet auch der „Hostienfrevel“, dass Jüdinnen:Juden in ihrer religiösen Praxis zwanghaft antichristlich handeln würden
    • Der Pariser Prozess warf einem Juden vor, eine Hostie von einer Christin gekauft und in ihrem Beisein geschändet zu haben, woraufhin die Hostie Blut vergossen haben und weggeflogen sein. Der Angeklagte wird auf dem Scheiterhaufen verbrannt

1298 n. Chr. / 5059
    • Zwar finden der Hostienschändungsprozess über Frankreich hinaus kaum Anklang, breitet sich aber im Süden des heutigen Deutschland aus und fordert innerhalb weniger Monate in über hundert Städten und Orten mehr als 5000 jüdische Opfer

Zum Ende des Jahrhundert werden Jüdinnen:Juden zunehmend aus England, Frankreich und Deutschland vertrieben und leben für die nächsten Jahrhunderte nicht mehr deutlich sichtbar in Westeuropa. In christlichen Rechtstexten, Passionsspielen, Theologie und Philosophie werden Sie trotzdem immer wieder aufgegriffen