Beiträge zur Dokumentation und Kontextualisierung judenfeindlicher Objekte
15. Jahrhundert 5161 – 5261
1412 n. Chr. / 5173
In Spanien werden Zugeständnisse von Rechten und Freiheiten davon abhängig gemacht, ob Jüdinnen:Juden zum Christentum konvertieren. Im Zuge dieses Zwangsentscheidung treten vier Fünftel der spanischen Jüdinnen:Juden zum Christentum über
1449 n. Chr. / 5210
Ein neues Gesetz in Toledo (Spanien) radikalisiert den bisher primär in der Religion begründeten Antijudaismus zur Frühform eines Proto-Antisemitismus.
Das Gesetz besagt, dass Jüdinnen:Juden qua ihres Blutes auch nach dem Konvertieren jüdisch bleiben.
Im Zuge dieser Wesensbestimmung über vermeintlich Blutlinien erfolgen Überprüfungen von Stammbäumen, denen abermals Ausschluss von Ämtern und Berufen folgt, von der auch „ehemalige“, zum Christentum konvertierte Jüdinnen:Juden betroffen sind
1492 n. Chr. / 5253
Im Zuge der sogenannten Reconquista wird am 2. Januar 1492 mit dem Ende der Belagerung von Granada der letzte muslimische Herrschaftsbereich auf europäischem Boden erobert und die iberische Halbinsel wieder unter christliche Vorherrschaft gestellt
Am 31. März erlassen Königin Isabella I. von Kastilien und König Ferdinand II. von Aragón das Alhambra-Edikt (auch: Decreto de la Alhambra oder Edicto de Granada), das alle nicht bis zum 31. Juli des selben Jahres zum Christum übergetretenen Jüdinnen:Juden unter Androhung von Todesstrafe und Beschlagnahmung ihres Besitzes zur Verbannung aus Spanien zwingt
Die spanische Inquisition stellt konvertierten oder zwangsgetauften, „ehemaligen“ Jüdinnen:Juden (Conversos) aufgrund ihres „jüdischen Blutes“ unter Generalverdacht. Die der Häresie bezichtigten und „überführten“ Conversos wurden häufig zum „Feuertod“ verurteilt und öffentlich auf Scheiterhaufen verbrannt
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